Ist nach einer Änderung des Umsatzsteuerstatzes ein Vorschuss abzurechnen, der mit einer anderen als der für die Abschlussrechung anzusetzenden Umsatzsteuer gezahlt worden war, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Der Vorschuss sollte nicht netto in Abzug gebracht werden, sondern mit seinem tatsächlich gezahlten Bruttobetrag.
Damit dieser Betrag in der Rechnung als Abzugsposition zwischen "Bruttobetrag" und "Gesamtbetrag" erscheint, ist ein Rechnungstatbestand zu verwenden, der mit einem Verbindlichkeitenkonto der Fibu verknüpft ist.
Um die angerechnete Umsatzsteuer transparent auszuweisen, sollte in dem Rechnungstatbestand die Formel "Addition" verwendet werden.Nettobetrag und Umsatzsteuerbetrag sind dann manuell einzugeben.
In der Finanzbuchhaltung ist die Anrechnung vorzunehmen, indem der Vorschuss mit dem verwendeten Umsatzsteuersatz und negativem Vorzeichen gebucht wird, z.B.:
Kontoid | Konto | USt-Satz | Betrag | Kommentar |
1800 | Girokonto | 0 % | -30,00 € |
Differenz wird erstattet |
4400 | Gebühren | 16 % | 1,160,00 € | anzuwendender USt-Satz |
4400 | Gebühren | 19% | -1,190,00 € | Anrechnung obsoleter USt-Satz |
Der automatisierte Austausch zwischen Rechnung und Fibu ist jeweils nachzubearbeiten:
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