Finanzbuchhaltung: Gesplittete Umsatzsteuer

Fall 1: Wenn Nettobetrag und die Umsatzsteuer getrennt bezahlt (häufig in Versicherungssachen) werden:

Zweckbestimmung ist umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich. Bei beiden Eingängen ist die geltende Umsatzsteuer anzugeben:

Fall 2: Wenn nur noch die Umsatzsteuer zu bezahlen ist, weil der Nettobetrag von dritter Seite bezahlt wurde:

Fall 3: Wenn nur noch die Umsatzsteuer und ein Selbstbehalt zu bezahlen ist, weil der Nettobetrag teilweise von dritter Seite bezahlt wurde:

Beispiel: der Gesamtaufwand beträgt 1.000,00 zzgl. 190,00 € Umsatzsteuer. 700,00 € werden von dritter Seite direkt bezahlt, so dass ein Eigenanteil von 300,00 gegeben ist. Zu buchen ist ein einheitlicher Buchungssatz wie folgt:


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