Auch Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte und Notare können "Verpflichtete" nach dem Katalog in § 2 des seit dem 26.06.2017 in Kraft befindlichen und ab 01.01.2020 verschärften Geldwäschegesetz sein, nämlich soweit sie
Für viele Berufssparten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienmakler) gilt dies sogar ohne die Beschränkung auf bestimmte Geschäfte.
Die nach § 2 GwG Verpflichteten müssen gemäß § 4 GwG zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung über ein wirksames Risikomanagement (Risikoanalyse nach § 5 GwG sowie interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG) verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Der Einstieg in das Risikomanagement erfolgt durch die Zuordnung jeder Akte in die betreffende Risikostufe.
Diese Zuordnung erfolgt zunächst pauschal über die Festlegung des Sachgebiets in der Stammdatenverwaltung, indem jedem Sachgebiet die entsprechende typische Risikostufe zugeordnet wird:
Zumindest Sachgebiete wie Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Mergers & Akquisitions sollten also z.B. die Zordnung 3-Allgemeine Sorgfaltspflichten erhalten.
Über Einstellungen / Stammdaten (Listen) / Geldwäscherisikostufen können die Kategorien auch abweichend konfiguriert werden.
Im Aktenfenster wird die aus dem Sachgebiet abgeleitete Risikostufe als oberster Eintrag der Dropdownliste kursiv angezeigt.
Im Aktenfenster kann die betreffende Akte auch explizit einer höheren oder niedrigeren Risikostufe zugeordnet werden. Solche Abweichungen auf der Ebene der konkreten Akte können sich z.B. aus der Person des Mandanten oder aus dem Gegenstand des Mandats ergeben.
Eine Übersicht der im Aktenbestand vorhandenen Verplichtungen nach § 2 GwG erfolgt über die Programmfunktion "Geldwäscherisiken". Angezeigt werden alle Akten, für die eine höhere als die erste Stufe angegeben ist, für die also mehr oder weniger strenge Verpflchtungen nach dem Geldwäschegesetz einzuhalten sind.
Es empfiehlt sich, den Aufruf dieser Programmfunktion als (z.B. alle sechs Monate) wiederkehrenden Termin vom Typ Wiedervorlage zu konfigurieren, um eine automatische regelmäßige Überprüfung sicherzustellen.
Über die Buttons "Cockpit" bzw. "Akte" unterhalb der Tabelle kann anhand der Liste jeweils in die entsprechende Akte oder in die Akteneinstellungen gewechselt werden, um die Einhaltung der Verpflichtungen zu überprüfen oder die Zuordnung zu aktualisieren.
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