Diese Kontoauswertung zeigt aus einem Beteiligtenkonto, das Gutschriften enthält, lediglich noch diejenigen Positionen und Beträge, die nach der Gutschriftsverrechnung noch valutieren.
Dazu folgendes:
Üblicherweise werden verzinsliche Zahlungs- und Kostenansprüche nebst Kosten ohne weiters in einem einheitlichen Konto geführt. Erfolgen Zahlungen, regelt § 366 BGB, wie diese Zahlungen auf die verschiedenen Hauptforderungen, Kosten und Zinsen zu verrechnen sind. Am Ende einer Vielzahl von Kontobuchungen steht ein Kontostand, dem man seine Zusammensetzung aus Hauptforterungen, Kosten und Zinsen nicht ohne weiteres ansieht.
Auf dieser Basis werden Forderungen im Inkasso oder in das Zwangsvollstreckung geltend gemacht.
Anders ist es im Klagverfahren. Sofern es nicht wie z.B. bei Girokonten ausdrückliche Kontokorrentabreden gibt, akzeptieren Gerichte keine „Saldoklage“, sondern erwarten sie eine klare Ansage, welche konkreten Forderungen (noch) geltend gemacht werden. Geleistete Zahlungen des Schuldners tauchen um Zahlungsantrag nicht auf, sondern eliminierten oder verminderten die geltend gemachten Hauptforderungen.
Wendet der Schuldner eine Zahlung ein, ist darzulegen, wie die Zahlung auf andere, nicht klaggegenständliche Forderungen zu verrechnen war. Auf diese Weise können auch nicht klaggegenständlichen Altforderungen, Kosten und Zinsen materielle Bedeutung im Rahmen einer Zurückweisung des Erfüllungseinwandes erlangen.
In diesem Zusammenhang kann es auch zu unterschiedlichen Ansichten über die Tilgungsverrechnung kommen. Schuldner und schuldnerfreundliche Gerichte nehmen oft eine konkludente Tilgungsbestimmung nach § 366 I BGB an, so dass schleppende Zahlungen auf die Hauptforderung und nicht auf Kosten und Zinsen zu verrechnen sein sollen. Möchte man diese Rechtsauffassung berücksichtigen, sind Tilgungsbestimmungen einzugeben oder (einfacher und besser) in den jeweiligen Zahlungsbuchungen das Häkchen für „privilegierte Gutschrift“ zu setzen.
In aller Regel werden Schuldpositionen nicht centgenau bezahlt, schon gar nicht, wenn sie verzinslich waren. Insofern wird es dann fast immer Positionen geben, in denen nur ein Teil der Zinsen oder des Betrages bezahlt ist. Ist lediglich noch ein Teil des Betrages offen, wird dieser Betrag als „stdKapital“ angezeigt.
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