Der Basiszins ist notwendig für die Berechnung von Zinsen, die auf ihm beruhen, also insbesondere gemäß § 247 BGB. Es handelte sich früher um den Diskontsatz der Bundesbank. Seit der Einführung des Euros handelt es sich um den Basiszins der Europäischen Zentralbank.
In den Jahren 2017 bis 2022 blieb der Basiszins unverändert, seit 2023 ist wieder mit Änderungen zu rechnen.
Der Basiszins ist maßgebend für bestimmte Zinsberechnungen und wird wie folgt verwertet:
Zweimal jährlich, und zwar jeweils am 01.01. sowie am 01.07, kann die europäische Zentralbank den Basiszins anpassen. Der Basiszins wird im Internet z.B. von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Die Änderung ist vom Programmbenutzer entweder
Nach einer Änderung muss das Programm neu gestartet werden.
Der ab 01.01.2013 geltende Basiszins betrug -0,13 % und war damit erstmalig negativ. Bei der Einspielung eines Updates ergaben sich daraus keine Besonderheiten.
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