In der Beteiligungstypen ist anzugeben, welchen Typen für eine Beteiligung zur Verfügung stehen sollen
Während es eine beliebige Anzahl von unterschiedlicher Beteiligungstypen geben kann, handelt es sich in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte nur um eine fünf verschiedene Typen, hier bezeichnet als "Lager".
Für jeden Beteiligungstyp ist anzugeben, welchem Lager angehört: Diese Zuordnung ist notwendig, und allein diese Zuordnung ist maßgeblich, um bei der Prüfung auf Interessenkonflikten sämtliche möglichen Konflikte zu erkennen.
Im allgemeinen ist es dem Programm gleichgültig, welche tatsächliche Funktion hinter einem Beteiligtentyp steht. In manchen Zusammenhängen (z.B. Mandantenliste, "Mitstreiter") muss das Programm aber auf ganz bestimmte Beteiligte zugreifen.
Dies ist in der Programmfunktion bzw. Tabelle "Standardbeteiligungstypen" konfiguriert und kann dort ggf. auch geändert werden.
Die Bezeichnungen "Standardtyp" wie "Mandant", "Gegner" usw. sind dabei vorgegeben und hier mit der ID des tatsächlich dazugehörigem Typs zu verknüpfen.
Impressum |
a-jur-Kanzleisoftware |