Die Datev ist der Marktführer für Buchhaltungsprogramme der Steuerberater.
Im Prinzip ist die programmeigene Buchhaltung so leistungsfähig, dass auf ihrer Grundlage auch alle steuerlichen Erklärungspflichten erfüllt werden könnten - auch ohne Steuerberater und Datev.
Andererseits ist das Steuerrecht so kompliziert, daß das nötige Wissen bei nicht auf das Steuerrecht spezialisierten Anwälten entweder nicht vorhanden ist oder zumindest die Unsicherheit so groß ist, daß man die Schlußredaktion - und Verantwortlichkeit - am Ende doch lieber einem Steuerberater überläßt.
Zu diesem Zweck können die Buchhaltungsdaten exportiert werden. DATEV ist in der Lage, entsprechende Dateien einzulesen, damit
Es genügt dann also, im eigenen Hause lediglich die Bankkonten und ggf. die Kasse zu buchen. Der Steuerberater fügt dann auf seinem eigenen Buchungssystem lediglich noch die steuerlich veranlaßten Abschlußbuchungen hinzu, z.B. privater Bewirtungsanteil, Abschreibungen, beschränkt abzugsfähige Wegekosten, Aufwandspauschalen usw.
Der Kontenrahmen muss den DATEV-Konventionen entsprechen, am besten also mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Im wesentlichen ist dies bei dem mitgelieferten Kontenrahmen bereits der Fall.
Da Datev nicht imstande ist, auf demselben Konto unterschiedliche Umsatzsteuersätze zu verwalten, ist der Kontenrahmen wie folgt umzugestalten.
Konto-ID | Kontobezeichnung |
4200 | Umsätze 0% USt |
4300 | Umsätze 7% |
4340 | Umsätze 16% |
4400 | Umsätze 19% |
4620 | Umsätze 19% |
4645 | Umsätze 19% |
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