Die Finanzbuchhaltung spricht sämtliche Konten mit ihren tatsächlichen Vorzeichen an, d.h. genauso, wie die Posten z.B. auf dem Kontoauszug einer Bank. Abgänge, Stornierungen oder Erstattungen erscheinen mit einem Minuszeichen.
Es gibt andere Buchhaltungskonzepte, insbesondere bei der DATEV, in denen Buchungen keine negative Beträge enthalten, sondern stattdessen zwischen Soll und Haben unterschieden wird.
Zudem kann mit unserer Buchhaltung ein einziger Buchungssatz eine beliebige Anzahl von Konten ansprechen (z.B. saldierte Zahlung von Einnahmen, Auslagen und Fremdgeld auf ein Bankkonto = 4 betroffene Konten!). Soll-/Haben-Buchhaltungen verteilen hingegen einheitliche Zahlungsvorgänge meist auf mehrere Buchungssätze ("Splitbuchungen").
Mathematisch / wirtschaftlich / steuerlich, d.h. für die Richtigkeit der Buchhaltung, spielen die unterschiedlichen Konzept keine Rolle. Das Soll-/Habenformat hat den Nachteil, die Wirklichkeit nur indirekt abzubilden und deshalb - zumindest für Nichtbuchhalter - wenig anschaulich zu sein.
Mit der Programmfunktion "Soll und Haben", erreichbar über das Auswertungsmenü die Finanzbuchhaltung, werden die vorhandenen Buchungen im Soll- / Haben-Format angezeigt.
Diese Programmfunktion ersetzt das frühere "Journal kompakt".
Der Betrag ist dabei stets positiv. Die Spalten "Soll" und "Haben" geben die angesprochenen Konten an.
Im einfachsten Fall sieht das folgendermaßen aus:
Datum | Betrag | Soll | Haben |
20.09.2020 | 2.000,00 € | 1800 | 4400 |
Zahlreiche weitere Spalten stehen über das Ansichtsmenü zur Verfügung.
Da jedes Konto unabhängig von allen anderen Konten Angaben zur Akte und zur Umsatzsteuer enthalten kann, werden für Soll und Haben jeweils gesonderte Spalten für die Akte und die Umsatzsteuer (Satz, Betrag, Netto) angeboten.
Die Umsatzsteuerkategorie kann zusätzlich in Form des DATEV-Umsatzsteuerschlüssels ausgegeben werden, getrennt nach Soll und Haben.
Im Fenster der Finanzbuchhaltung wird die Zuordnung zu Soll oder Haben bei jeder Einzelbuchung neben dem Kontotyp durch ein "S" bzw. "H" angedeutet. Der Buchungssatz ist ausgeglichen, wenn die Summe der Absolutbeträge "H" der Summe der Absolutbeträge "S" entspricht.
Um dem Finanzamt auf dessen Anfordern z.B. aus Anlaß einer Betriebsprüfung die Buchhaltung als Datei zur Verfügung zu stellen, oder auch dem, Steuerberater zur Übernahme in dessen System, ist wie folgt vorzugehen:
Die erstellte Datei hat das geforderte Format CSV/ASCII.
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