Wochenenden und Feiertage
An verschiedenen Stellen werden im Programm Wochenenden und Feiertage 
berücksichtigt, namentlich
  - beim Buchen von Beteiligtenkonten erfolgt 
  ein Hinweis, wenn die Wertstellung auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen würde,
 
  - die Errechnung der 30-Tages-Fälligkeit und 
  des 3. Kalenderwerktages 
  berücksichtigt Wochenenden und Feiertage,
 
  - Erinnerungen und 
  Wiedervorlagen fallen ggf. vor dem 
  Wochenende oder Feiertag an,
 
  - Liegen bei (Rest-) Fristen von 
unter einer Woche noch ein Wochenende oder Feiertage vor dem Termin, wird die Frist 
  von Erinnerungen und 
  Wiedervorlagen entsprechend verlängert, damit dem Sachbearbeiter 
tatsächlich die vorgesehene Frist in Arbeitstagen zur Verfügung steht.
 
  - Bei Terminserien kann eingestellt werden, was 
  aus einem Termin wird, der auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen 
  würde.
 
Unter Feiertagen wird hier folgendes verstanden: 
  - 1. Januar,
 
	- Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Himmelfahrt (berücksichtigt bis zum Jahr 
	2050)
 
	- 1. Mai,
 
	- 3. November, 
 
	- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
 
Heiligabend und Sylvester werden nicht als Feiertag behandelt.