Wochenenden und Feiertage
An verschiedenen Stellen werden im Programm Wochenenden und Feiertage
berücksichtigt, namentlich
- beim Buchen von Beteiligtenkonten erfolgt
ein Hinweis, wenn die Wertstellung auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen würde,
- die Errechnung der 30-Tages-Fälligkeit und
des 3. Kalenderwerktages
berücksichtigt Wochenenden und Feiertage,
- Erinnerungen und
Wiedervorlagen fallen ggf. vor dem
Wochenende oder Feiertag an,
- Liegen bei (Rest-) Fristen von
unter einer Woche noch ein Wochenende oder Feiertage vor dem Termin, wird die Frist
von Erinnerungen und
Wiedervorlagen entsprechend verlängert, damit dem Sachbearbeiter
tatsächlich die vorgesehene Frist in Arbeitstagen zur Verfügung steht.
- Bei Terminserien kann eingestellt werden, was
aus einem Termin wird, der auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen
würde.
Unter Feiertagen wird hier folgendes verstanden:
- 1. Januar,
- Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Himmelfahrt (berücksichtigt bis zum Jahr
2050)
- 1. Mai,
- 3. November,
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
Heiligabend und Sylvester werden nicht als Feiertag behandelt.