Wiedervorlagen

Termine und Fristen dürfen nicht lediglich mit dem zum Programm gehörenden Kalender, sondern müssen auch in herkömmlicher Weise notiert und überwacht werden (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 27.03.2012, II ZB 10/11; Beschl. v. 12.04.2018, V ZB 138/17). Der Terminkalender zählt im Hinblick auf die überragende Bedeutung der Fristen- und Terminsüberwachung und das Missverhältnis zwischen potentieller Schadenshöhe und der Lizenzgebühr nicht zum vertraglichen Leistungsumfang; es wird insoweit auch keinerlei Haftung übernommen (siehe Lizenzbedingungen).

Siehe auch:

Wiedervorlagen sind die körperliche Wiedervorlage von Akten.

Es gibt zwei Typen von Wiedervorlagen:

Daneben hinaus gibt es noch Erinnerungen, die als bloßes Pop-Up beim Sachbearbeiter erscheinen. Diese erscheinen an denselben Tagen, darüber hinaus aber auch noch später und im Detail konfigurierbar.

Natürlich können auch Wiedervorlagetermine in ferner Zukunft eingegeben werden, um z.B. nach mehreren Jahren eine Vertragsänderung, -kündigung oder einen neuen Vollstreckungsversuch vorzumerken.

Wiedervorlagen können wie folgt angezeigt werden:

Werden Wiedervorlagen als Tabelle angezeigt, kann durch den Button "wiedervorgelegt" alle angezeigten Wiedervorlagen auf den standardmäßig nachfolgenden Wiedervorlagetermin verschoben werden.


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