In der Adressverwaltung sind bei der Installation der Datenbank bereits die Adressen einiger Gerichte gespeichert. Diese Adressen sollten also nicht neu eingegeben werden, sondern müssen (!) bei ihrer Verwendung lediglich auf Richtigkeit überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Es hat sich bewährt, bei der Erfassung eines Gerichts
Dies hat Vorteile bei der späteren Auswahl der Adresse: weil Adressen in der Regel alphabetisch nach ihrem Nachnamen sortiert und ausgewählt werden,
Dieses Vorgehen ist technisch nicht zwingend. Es sollte aber einheitlich gehandhabt werden. Dieses Prozedere könnte auch auf andere typischerweise ortsbezogene Adressen erweitert werden, z.B. Finanzämter und andere Behörden.
Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte sollte auf frei zugängliche Quellen im Internet zurückgegriffen werden. Bei Abfassung dieser Dokumentation bietet sich dafür https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php an, ein Link, der auch in der Linkliste enthalten ist.
Je nach der Geschäftspolitik, ersatzweise sozialem Engagement, des Anbieters kann dieser Link jedoch ungültig werden oder können sich die Zugriffsbedingungen ändern. Die Linkliste kann in der Stammdatenverwaltung gepflegt werden.
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