Dokumentvorlagen der Zwangsvollstreckung

Es besteht Formularzwang:

Generell ist zu beachten, dass Dokumentvorlagen, die Angaben zu Gläubiger oder Zwangsvollstreckungsorgan enthalten, speziell für Zwecke der Zwangsvollstreckung eingerichtet werden müssen. Wesentlich ist dabei, dass über den Datenfeld-Assistenten (Bilder rechts) als Datenquelle "Zwangsvollstreckung" angegeben und gespeichert sein muss. Damit werden dann auch die richtigen Platzhalter angeboten. Alternativ kann dies auch festgelegt werden über Datei / Informationen / Eigenschaften / Erweiterte Eigenschaften / Anpassen / Name = Datenquelle, Typ = Text, Wert= Zwangsvollstreckung"

Um eine Vorlage zu bearbeiten, ist sie über die rechte Maustaste oder das Word-Datei-Menü zu öffnen. Doppelklick auf die Datei führt nicht zum Ziel, da damit nur eine Kopie der Vorlage erstellt wird, deren Bearbeitung sich auf die Vorlage nicht auswirkt.

https://www.a-jur.de/download/ZVFormulare2023.zip

Es ist wie folgt vorzugehen:

Dem Antrag wird jeweils das Beteiligtenkonto beigefügt (Platzhalter <beko>). Die im Download enthaltenen und den Anträgen beizufügenden Forderungsaufstellungen können hingegen nicht mit dem Programm ausgefüllt werden. Diese sind mit der Programmfunktion PDF-Dokument (ab Version 5.29.0) in die jeweilige Akte zu kopieren und manuell auszufüllen

Die im Download enthaltenen Word-Dokumentvorlagen sind wie folgt für die Verwendung vorzubereiten:

Gemäß der Übergangsregel (§ 6 ZVFV) können die bisherigen Formulare können noch bis zum 31.08.2024 verwendet werden.

Download der seit 2013 und noch bis 31.08.2024 verwendbaren Formulare


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