Generell ist zu beachten, dass Dokumentvorlagen, die Angaben zu Gläubiger oder Zwangsvollstreckungsorgan enthalten, speziell für Zwecke der Zwangsvollstreckung eingerichtet werden müssen. Wesentlich ist dabei, dass über den Datenfeld-Assistenten (Bilder rechts) als Datenquelle "Zwangsvollstreckung" angegeben und gespeichert sein muss. Damit werden dann auch die richtigen Platzhalter angeboten. Alternativ kann dies auch festgelegt werden über Datei / Informationen / Eigenschaften / Erweiterte Eigenschaften / Anpassen / Name = Datenquelle, Typ = Text, Wert= Zwangsvollstreckung"
Um eine Vorlage zu bearbeiten, ist sie über die rechte Maustaste oder das Word-Datei-Menü zu öffnen. Doppelklick auf die Datei führt nicht zum Ziel, da damit nur eine Kopie der Vorlage erstellt wird, deren Bearbeitung sich auf die Vorlage nicht auswirkt.
Es ist wie folgt vorzugehen:
Dem Antrag wird jeweils das Beteiligtenkonto beigefügt (Platzhalter <beko>). Die im Download enthaltenen und den Anträgen beizufügenden Forderungsaufstellungen können hingegen nicht mit dem Programm ausgefüllt werden. Diese sind mit der Programmfunktion PDF-Dokument (ab Version 5.29.0) in die jeweilige Akte zu kopieren und manuell auszufüllen
Die im Download enthaltenen Word-Dokumentvorlagen sind wie folgt für die Verwendung vorzubereiten:
Impressum |
a-jur-Kanzleisoftware |