Programmfunktion zur vollständigen Löschung einer Akte. Sie ist mit Vorsicht zu verwenden, weil auch Termine, Zeitbuchungen, Fibu-Buchungen und Aktenordner betroffen sein könnten.
Um dem Datenschutz gerecht zu werden, bedarf es in der Regel keiner Löschung der gesamten Akte. Um die schutzwürdigen persönlichen Daten einer Aktre nicht länger als erlaubt zu speichern, genügt die Programmfunktion "Persönliche Adressen löschen". Im Einzelfall ist dies vom Anwender zu entscheiden.
Bevor die Löschung einer Akte möglich ist, sind die Beteiligten einzeln (!) zu entfernen. Es erfolgen dann jeweils Hinweise auf die Löschung bestehender Konten usw. Erst wenn alle Beteiligten entfernt wurden, kann die Löschung durchgeführt werden.
Statt Beteiligte zu entfernen, können sie auch mit Bearbeiten / Ausschneiden ... einfügen mitsamt etwaigen Konten in eine andere Akte verschoben werden.
Manchmal ist eine Löschung dennoch nicht möglich, weil die Akte noch in bestimmten Zusammenhängen verwendet wird:
Der Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden (allenfalls durch Rücksicherung der Datenbank, sofern es eine Datensicherung gibt).
Sollte es zur Akte einen Dokumentenordner geben, wird dieser nach gesonderter Rückfrage ebenfalls gelöscht.
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