Die Erfassung oder Entfernung von Aktenbeteiligten als Antragsteller oder Antragsgegner erfolgt über das Hauptfenster. Die Einzelangaben zur Adresse sind im rechts abgebildeten EDA-Adressfenster zu machen.
Bei erstmaliger Öffnung sind die Angaben aus der Adressverwaltung vorgegeben.
Die Angaben können hier aber modifiziert werden und werden gesondert gespeichert. Ist dieselbe Partei in einem späteren Mahnverfahren erneut beteiligt, werden diese Angaben wieder verwendet.
Adressänderungen usw. sind dann also gesondert auszuführen, wobei bei einer Änderung in diesem Fenster die automatische Synchronisation angeboten wird (die wegen der unterschiedlichen Feldaufteilung aber nicht immer kongruent ist).
Kennziffer: An dieser Stelle ist ggf. die besondere Kennziffer für die Partei anzugeben (selten!). Die dem Rechtsanwalt vom Mahngericht zugeteilte Kennziffer ("KEZI") ist nicht hier, sondern im Hauptfenster anzugeben.
Die sog. "ASPVKEZI", eine speziell für die Kombination Partei + Parteivertreter vergebene Kennziffer, wird seit der Version 4.x nicht mehr unterstützt.
Es ist nicht möglich, sämtliche denkbaren inhaltlichen Fehler der Eingaben abzufangen. Monierungen dieser Art können daher nicht ausgeschlossen werden. Es ist insbesondere auf die richtige Anrede / Rechtsform und die richtigen dazu passenden gesetzlichen Vertreter zu achten.
Beim Ausfüllen sind daher die allgemein zugänglichen Ausfüllhinweise zu beachten, insbesondere:
Ein gesetzlicher Vertreter mit einer vollständigen ladungsfähigen Anschrift ist nur erforderlich für den jeweils ersten gesetzlichen Vertreter von
Bei diesen Parteien ist immer der erste gesetzliche Vertreter der Empfänger
von Zustellungen oder Nachrichten.
Bei GmbH & Co KG oder anderen Rechtsformen mit einer Komplementärgesellschaft
als erstem gesetzlichen Vertreter (AG & Co, Stiftung & Co, etc.) muss der erste
gesetzlicher Vertreter die Bezeichnung der Komplementärgesellschaft enthalten;
mindestens ein weiterer gesetzlicher Vertreter ist danach erforderlich
(handelnde natürliche Person). Dies gilt auch für eine
Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch eine juristische Person als Verwalter
vertreten wird.
Dieses Adressfenster wird auch bei Anträgen auf Neuzustellung und auf Erlass des Vollstreckungsbescheides aufgerufen.
Beim Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides steht das Rubrum bereits fest. Es ist daher nur noch die neue Zustelladresse einzugeben; die Angaben zum gesetzlichen Vertreter sind deaktiviert.
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