Elektronisches Mahnverfahren
In der seit 01.12.2008 geltenden Fassung schreibt
§ 690 III ZPO vor, dass
Rechtsanwälte oder andere nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassene
Personen Mahnbescheide nur noch in maschinell lesbaren Form beantragen
können. Dieser Antrag kann online unter
www.online-mahnantrag.de oder mit dem Programm erstellt werden.
Aktuelle offizielle Informationen zum
elektronischen Mahnverfahren:
http://www.mahngerichte.de/aktuelles
Änderungen infolge des "Besonderen Anwaltspostfachs (bea)"
Zulassung:
Jeder Rechtsanwalt muss sich bei jedem Mahngericht, bei dem er
Mahnbescheidsanträge einreichen möchte, registrieren lassen. Auf dem Formular
sind u.a. folgende Angaben zu machen.
- Ausbaugrad 00 (d.h. lediglich Versand der eigenen Anträge,
Rücklauf nur per Post)
- Version der EDA-Konditionen:
4.0.00, hinsichtlich der
Folgeanträge 4.1.00
Die Zulassung erfolgt durch das jeweilige Mahngericht dann zweistufig:
- Zulassung zum Testbetrieb: es sind probeweise
Mahnbescheidsanträge einzureichen, um die Funktion von Fachsoftware und
Übermittlung zu testen,
- Zulassung zum Echtbetrieb: nach erfolgreichem Testbetrieb wird
der Rechtsanwalt zum eigentlichen Betrieb zugelassen. Zu diesem Zweck wird
auch eine neue Kennziffer vergeben.
Warum die Einzelfenster?
Warum werden nicht einfach die amtlichen Formulare
verwendet?
- Weil ein Bildschirm völlig andere Eigenschaften als Papier hat: Formulardesign für DIN-A4-Papierbögen ist grundsätzlich anders als
Formulardesign für Bildschirme, denn Papier kennt keine Dropdownlisten und
Hyperlinks, ein Bildschirm hat Querformat,
- Und von wegen einfach. Wir hatten bereits eine optisch mit den
Papierformularen identische Version entwickelt, stellten dann aber fest,
dass die Formulare vielleicht vertrauter sind, aber nicht einfacher,
sondern komplizierter.
- die Formulare sind auf Zusatzbögen angewiesen, was bei Verwendung von
Papier ein unvermeidliches Übel, am PC-Bildschirm aber unnötig ist.
- weil man Benutzern nicht den Umgang mit Kennziffern für
Anspruchsarten, Anreden, Gerichtstypen usw. zumuten sollte, sondern Drop-Down-Menüs mit der
vorhandenen Auswahl im Klartext anbieten kann,
- weil die Informationen zu einem einzigen Anspruch auf den amtlichen
Formularen (z.B. Verzinsung, Abtretung) auf viele unterschiedliche Orte und
Blätter verteilt sind,
- weil auf den amtlichen Formularen die Angaben zu den Kosten und Nebenforderungen völlig zersplittert sind.
Datenvalidität
Es ist nicht möglich, sämtliche denkbaren inhaltlichen Fehler der
Eingaben abzufangen. Monierungen dieser Art können daher nicht ausgeschlossen
werden.
Beim Ausfüllen sind daher die
allgemein zugänglichen Ausfüllhinweise zu
beachten.
Vor dem Versand sollte der Inhalt immer mit Hilfe der
html-Vorschau kontrolliert und ausgedruckt werden
(Doppelklick auf den betreffenden Antrag).
Übermittlung
Das Programm erstellt eine Antragsdatei (z.B. "ABC345.eda"), die anschließend
mit Hilfe des Elektronischen
Gerichts- und Verwaltungspostfachs EGVP an das zuständige Gericht zu
übermitteln ist.
Dieser Vorgang kann manuell (aus dem EGVP heraus) oder
auch automatisiert ausgeführt werden (mehr).