Elektronisches Mahnverfahren

In der seit 01.12.2008 geltenden Fassung schreibt § 690 III ZPO vor, dass Rechtsanwälte oder andere nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassene Personen Mahnbescheide nur noch in maschinell lesbaren Form beantragen können. Dieser Antrag kann online unter www.online-mahnantrag.de oder mit dem Programm erstellt werden.

Aktuelle offizielle Informationen zum elektronischen Mahnverfahren:
http://www.mahngerichte.de/aktuelles
Änderungen infolge des "Besonderen Anwaltspostfachs (bea)"

Zulassung:

Jeder Rechtsanwalt muss sich bei jedem Mahngericht, bei dem er Mahnbescheidsanträge einreichen möchte, registrieren lassen. Auf dem Formular sind u.a. folgende Angaben zu machen.

Die Zulassung erfolgt durch das jeweilige Mahngericht dann zweistufig:

  1. Zulassung zum Testbetrieb: es sind probeweise Mahnbescheidsanträge einzureichen, um die Funktion von Fachsoftware und Übermittlung zu testen,
  2. Zulassung zum Echtbetrieb: nach erfolgreichem Testbetrieb wird der Rechtsanwalt zum eigentlichen Betrieb zugelassen. Zu diesem Zweck wird auch eine neue Kennziffer vergeben.

Warum die Einzelfenster?

Warum werden nicht einfach die amtlichen Formulare verwendet?

Datenvalidität

Es ist nicht möglich, sämtliche denkbaren inhaltlichen Fehler der Eingaben abzufangen. Monierungen dieser Art können daher nicht ausgeschlossen werden.

Beim Ausfüllen sind daher die allgemein zugänglichen Ausfüllhinweise zu beachten.

Vor dem Versand sollte der Inhalt immer mit Hilfe der html-Vorschau kontrolliert und ausgedruckt werden (Doppelklick auf den betreffenden Antrag).

Übermittlung

Das Programm erstellt eine Antragsdatei (z.B. "ABC345.eda"), die anschließend mit Hilfe des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs EGVP an das zuständige Gericht zu übermitteln ist.

Dieser Vorgang kann manuell (aus dem EGVP heraus) oder auch automatisiert ausgeführt werden (mehr).


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