Nach § 31a BRAO richtet die Bundesrechtsanwaltskammer für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein.
Nach § 31a Abs. 6 BRAO ist der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen.
Das Besondere Anwaltspostfach
unter https://www.bea-brak.de
kann von jedem
Rechtsanwalt ganz unabhängig von einer Kanzleisoftware verwendet werden, wie
dies ja auch bei E-Mails geläufig ist.
Alternativ gibt es auch eine zunehmende Anzahl von bea-Softwareprodukten (siehe
unten)
Bei der technischen Umsetzung kam es zu erheblichen Verzögerungen. Ende 2017 wurde das beA wegen Sicherheitslücklen offline genommen. Seit 03.09.2018 ist das beA nutzbar.
Eine über das beA im ZIP-Format eingegangene Nachricht ist aus dem Webinterface zu exportieren und sodann per Drag/Drop oder menügesteuert in den betreffenden Aktenordner zu ziehen. Es werden dann automatisch die darin befindlichen Schriftstücke und Dokumente entpackt und einzeln einsortiert (mehr).
Um eine Datei über das beA zu versenden, ist wie folgt vorzugehen:
Die technische Erstellung eines Antrags im Mahnverfahren ändert sich nicht.
Es ist lediglich für die Übermittlung der erstellten EDA-Datei künftig anstelle des EGVP das beA zu verwenden.
Eine weitergehende Schnittstelle zum beA ist hier derzeit nicht beabsichtigt, weil sie nicht erforderlich ist.
Wie sich aus der trotz Millionenaufwands holprigen Entwicklungsgeschichte und dem vorhandenen Web-Interface https://www.bea-brak.de/ ergibt, ist das beA insbesondere aufgrund der Verschlüsselungen und der digitalen Signaturen technologisch extrem komplex. Das würde sich bei einer eigenen Schnittstelle nicht ändern. Die Schnittstelle müsste im Zweifel also praktisch genauso aussehen und zu bedienen sein.
Da die Verwendung des Webinterfaces inzwischen einfach und zuverlässig ist wie eben beschrieben, ist für eine Neuentwicklung derzeit kein hinreichender Mehrwert zu erkennen.
Wer dennoch eine eigene lokale bea-Anwendung bevorzugt oder mit dem bea überhaupt nichts zu tun haben möchte, wird z.B. auch hier fündig:
Impressum |
a-jur-Kanzleisoftware |