Mahnverfahren: Schnittstelle zum Elektronischen Verwaltungs- und Gerichtspostfach

Das Programm erstellt eine *.eda-Datei, die einen oder mehrere Anträge enthalten kann. Diese Datei ist mit Hilfe des EGVP dem Mahngericht zu übermitteln.

Das EGVP wurd ersetzt durch das Besonderes Anwaltspostfach (beA)

Die Postausgangsliste rechts unten im Hauptfenster gibt an, welche Anträge bereits erstellt wurden und in welchen Dateien sie sich befinden, auch in anderer Sache.

Über das Icon (oder Doppelklick) sollte vor der Übermittlung jede Datei
mit dem Webbrowser angezeigt und ausgedruckt werden,
um den Inhalt zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Anträge können auch wieder gelöscht werden (die Formulareingaben bleiben dabei erhalten). Handelte es sich um den einzigen oder letzten Antrag, wird die Datei anschließend gelöscht. Anderenfalls bleibt die Datei im übrigen erhalten.

Mit dem XXX-Button werden alle ungesendeten Anträge sowie sowie die Dateien gelöscht, auch die Anträge anderer Mahnverfahren.

Durch den EGVP-Button wird die ausgewählte Datei in das Importverzeichnis des EGVP verschoben.

Als Empfänger wird das in den Stammdaten angegebene Gericht eingesetzt. In den EDA-Stammdaten muss eines der in der Liste der Mahngerichte vorhandenen Gerichte ausgewählt sein.

Wenn das Dialogfenster zur Auswahl des "EGVP Importverzeichnis Fachdaten" erscheint, und auch nach Auswahl eines Ordners erneut erscheint, ist das Verzeichnis noch nicht richtig ausgewählt. Das Verzeichnis muß insbesondere das durch das EGVP eingerichteten Unterverzeichnis "Nachrichten" enthalten.

Näheres zur Installation und Einrichtung der EGVP-Schnittstelle...

  1. Nach erfolgreicher Übergabe an das EGVP werden die in der Datei enthaltenen Anträge aus der Liste entfernt,
  2. Anschließend ist in das EGVP-Programm zu wechseln und das Postfach zu öffnen,
  3. Mit Ausführung der EGVP-Programmfunktion "Fachdaten übernehmen" (automatisch oder manuell) befindet sich die Nachricht im EGVP-Ausgangsordner,
  4. Die Nachricht ist mit Hilfe von Signaturkarte und Kartenlesegerät zu signieren,
  5. Mit erfolgreicher Signatur ist der Senden-Button des EGVP freigegeben (klickbar) und kann die Nachricht versendet werden.

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