In der Liste der "Offenen Posten" finden sich alle unbezahlten Rechnungen, genauer gesagt:
Das rechts wiedergegebene Konto würde also nicht (mehr) in der Liste der Offenen Posten erscheinen.
Zu beachten: Offene Posten sind bei Freiberuflern (und anderen Unternehmen, die nicht der Soll-Besteuerung unterliegen), kein Teil der steuerlich und gewinnrelevanten Finanzbuchhaltung, sondern ein rein interner Vorgang zur Überwachung und Berechnung der Außenstände (mehr).
Wird eine Rechnung bezahlt, sorgt entweder die Automatik beim Import der offenen Posten oder eine manuell eingegebenen integrierte Buchung der Finanzbuchhaltung dafür, dass auch im Beteiligtenkonto eine entsprechende Gutschrift gebucht wird, so dass der Kontostand ausgeglichen ist und dieses Konto deshalb nicht mehr in der Liste der Offenen Posten erscheint.
Um einen Mahnlauf per E-Mail durchzuführen, könnte wie folgt vorgegangen werden:
Dokument- oder Mailvorlage“:
Mahnung.htm
o Rechnung buchen auf
x Mahnstufe erhöhen
x Mahnkosten buchen
0 mal ausdrucken
o speichern in
lfd
o Dokument schließen
o als PDF speichern
o als PDF-E-Mail-Anhang
x sofort senden
x einzeln
Start klicken
- Nach erster Mahnung Outlook > „gesendete Objekte“ prüfen.
- Wenn alles ok: im a-jur-Dialog: „alle übrigen“
Wichtig: ein solcher Mahnlauf sollte nur in angemessenem zeitlichen Abstand erfolgen, damit die Mahnungen nicht zu rasch aufeinander folgen.
Impressum |
a-jur-Kanzleisoftware |