Kostenrechtsänderungsgesetz 2025

Infolge der erheblichen Veränderungen der Kaufkraft seit der letzten Anpassung der Gebühren und Honorare im Jahre 2020 ist bereits für 2025 eine erneute Anhebung geplant.

Wegen des Endes der Regierungskoalition kam es zu Verzögerungen. Trotz der im übrigen turbulenten Sitzung wurde am 31.01.2025 aber das Gesetz vom Bundestag verabschiedet (BT-Drucksache 2014768). Es bedarf jetzt noch der Zustimmung des Bundesrates.

Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Nach Artikel 13 Abs. 3 des Artikelgesetzes i.V.m. § 60 RVG gelten die neuen Honorarsätze für Aufträge, die ab dem ersten Tag des übernächsten Monats nach der Verkündung des Gesetzes erteilt werden.

Ggf. wird bald nach der Verkündung ein entsprechendes Update zur Verfügung stehen.


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