Beteiligungen, Konten und Rechnungen können beliebig übertragen und kopiert werden, einzeln oder auch zusammen.
Die Übertragung eines Kontos ist z.B. hilfreich, wenn das Titulierungs- oder Erkenntnisverfahren abgeschlossen ist und das Inkasso oder die Zwangsvollstreckung unter neuem Aktenzeichen durchführt werden soll. Das Kopieren einer Rechnung ist nützlich, wenn in ähnlicher Weise gegenüber unterschiedlichen Beteiligten abgerechnet werden soll.
Es ist im Cockpit wie folgt vorzugehen:
Wenn in der Zielbeteiligung bereits Buchungen vorhanden sind, werden diese nicht überschrieben, sondern kumuliert. Es erfolgt ggf. eine Warnung; der Vorgang ist nicht rückgängig zu machen.
Ist in dem Konto bereits eine Rechnungsnummer vergeben worden, wird diese nicht mit kopiert.
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